Emisión
IDENTIFICACIÓN DEL RECIÉN NACIDO
- Fecha de emisión: 11/07/2005
- Procedimiento de Impresión: Huecograbado
- Papel: Estucado engomado fosforescente
- Tamaño del sello: 40,9 x 28,8 mm. (horizontal)
- Efectos en pliego: 50
- Valor postal de los sellos: 0,28 €
- Tirada: Ilimitada
- Dentado: 13 3/4
Jedes neugeborene Kind hat das Recht auf Identifizierung bei der Geburt. Die heutige Briefmarke möchte die Bedeutung dieses Rechts hervorheben. Das Recht des Neugeborenen auf Identifizierung wird von der spanischen Landespolizei und INTERPOL -Organisation die ihr 76 jähriges Bestehen in Spanien feiert- garantiert. Die Wappen dieser Organisationen sind auf der Briefmarke abgebildet.
Die Identifizierung des Neugeborenen Kindes hat das Ziel, dem Kind eine juristische Identität zu garantieren. Die Identifizierung findet durch das Fingerabdruckverfahren statt. Dieses universal anerkannte Verfahren macht sich die Tatsache zu Nutze, dass jeder Mensch einen ihm eigenen, charakteristischen Fingerabdruck hat. Zu diesem Zweck hat Dr. med. Antonio Garrido-Lestache ein Dokument entwickelt, in dem bei der Geburt die Fingerabdrücke des Zeige- und Mittelfingers der rechten Hand des Neugeborenen zusammen mit den Abdrücken von Daumen und Zeigefinger der rechten Hand der Mutter registriert werden. Auf diese Weise entspricht die juristische Identität der anthropologischen Identität des Binoms Mutter-Kind. Dieses System, das auch in anderen Ländern verbreitet ist, löst die Identifizierungsprobleme der Krankenhäuser. Es ermöglicht den Eltern genau zu wissen, welches ihr Kind ist, da es unmittelbar nach der Geburt einen einzigartigen Beleg für die Dokumente des Standesamtes und den Kinderpersonalausweis zur Verfügung stellt. Spanien ist eines der fortschrittlichsten Länder, was die Gesetzgebung zur Identifizierung von Neugeborenen betrifft und erfüllt die internationalen Vorgaben, die in dem Abkommen der Rechte des Kindes erfasst sind. Dieses Abkommen wurde 1989 von der UNO-Vollversammlung verabschiedet. Im Amtsblatt der Autonomen Region Madrid wurde am 7. April 1995 das Gesetz zur Garantie der Rechte von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht, welches im Artikel 11 das Recht aller Kinder „auf korrekte Identifizierung im Moment der Geburt“ festlegt. Diese Identifizierung geschieht „mit den jeweils fortschrittlichsten und genauesten zur Verfügung stehenden Methoden, durch ein Dokument zur Kinderidentität, das unmittelbar nach der Entbindung dem Vater oder einer anderen, von der Mutter bestimmten, Person übergeben wird“. Diese Vorschrift, die nur im öffentlichen Gesundheitssystem zur Anwendung kommt, wurde später auf die anderen Autonomen Regionen Spaniens übertragen.